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Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Gärtner

 

für das Sichern von Arbeitstellen und sonstigen Bauaffinen Leistungen im Strassen- und Schienenverkehr

 

Gültig ab 01.01.2010

 

 

1.Allgemeines

 

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragserteilung durch den Auftragsgeber anerkannt und sind Bestandteil des Auftrages.

 

1.2 Die AGB gelten für alle Leistungen und Tätigkeiten die von uns Angeboten werden.

 

1.3 Alle allgemeinen gesetzlichen Reglungen und Vorschriften sind Bestandteil dieser AGB und somit auch allen übernommen Aufträgen.

 

1.4 Von uns übernommene Leistungen können ganz oder Teilweise an Partnerunternehmen zur Ausführung übertragen werden. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.

 

2.Angebote

 

2.1 Die von uns abgegebenen Angebote entsprechen denn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Preislisten unserer Leistungen.

 

2.2 Erfolgt innerhalb einer Ablauffrist von 60 Tagen nach Angebotsabgabe keine Auftragsvergabe verliert unser Angebot, sofern nichts anderes Vereinbart seine Gültigkeit. Die Ablauffrist beginnt am Tag der Ausstellung des Angebotes.

 

3.Umfang der Leistungen

 

3.1 Der Umfang unsere Leistungen entspricht den im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

 

3.2 Müssen aufgrund von uns nicht verschuldeter Gründe über diese Leistungen hinaus, Mehrleistungen erbracht werden, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

3.3 Können von uns zugesicherte Leistungen aufgrund sich geänderter Umstände nicht erfüllt werden, und liegt kein Verschulden von unserer Seite vor, werden diese Leistungen dem Auftraggeber je nach Einzelfall ganz oder teilweise in Rechnung gestellt. Sind bis zu diesem Zeitpunkt dabei Kosten und Auslagen entstanden, werden diese in voller Höhe berechnet.

 

4.Preise und Abrechnung

 

4.1 Es gelten die im Auftrag für unsere Leistungen vereinbarten Preise.  

 

4.2 Die Abrechnung erfolgt für die von uns erbrachten Leistungen und/oder Teilleistungen.

 

4.3 Für Aufträge die einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen überschreiten, werden diese wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart, durch monatliche Abschlagszahlungen abgerechnet.

 

5.Zahlungen

 

5.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen. Eine Gewährung von Skonto wird in Einzelfällen mit dem jeweiligen Auftraggeber gesondert vor der Auftragsvergabe vereinbart.

 

5.2 Werden durch den Auftraggeber Zahlungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird nach einen angemessenen Zeitraum dieser an seine Zahlung erinnert. Kann daraufhin keine vollständige Zahlung festgestellt werden, erfolgen gebührenpflichtige Mahnungen.

 

Ab der zweiten Mahnung werden ohne weitere Ankündigungen rechtliche Schritte eingeleitet.

 

6.Haftungsausschluss

 

6.1 Es wird von uns keine Haftung, auch keine Teilhaftung übernommen für Verantwortungen und Haftungen für die nach den gültigen Gesetzen der Auftraggeber verantwortlich ist, soweit diese nicht in der Auftragsvergabe an uns übertragen worden und von uns schriftlich übernommen und bestätigt sind. Eine Übernahme dieser Verantwortungen und Haftung ist auch nachträglich ausgeschlossen, wenn bereits vereinbart, jedoch gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

6.2 Von uns erstellte Anträge und Verkehrszeichenpläne werden aufgrund der Angaben des Auftraggebers erstellt und eingereicht. Für Änderungen oder Abweichungen die uns nicht bekannt oder nachträglich aufgestellt wurden und dadurch nicht eingearbeitet worden, wird keine Haftung übernommen.

 

6.3 Verkehrszeichen und Verkehrsicherungseinrichtungen werden von uns nach entsprechenden Angaben der Verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgestellt und eingerichtet. Werden durch den Auftrageber oder Dritte diese verändert wird keine Haftung über eventuell entstehende Schäden, Ausfälle oder Verzögerungen übernommen.

 

6.4 Werden kurzfristig durch Behördliche oder Polizeiliche Anordnungen die bereits genehmigten Verkehrsrechtlichen Anordnungen geändert oder aufgehoben und liegt dabei kein Verschulden durch uns vor, wird keine Haftung über die Folgen dieser geänderten oder aufgehobenen Anordnungen übernommen.

 

7.Kontrolle und Überwachung

 

7.1 Der Auftraggeber ist soweit gesetzlich vorgeschrieben zur Abnahme und Kontrolle der von uns erbrachten Leistungen verantwortlich. Wird keine Abnahme oder Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraumes durchgeführt, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen.

 

 

8. Vermietung von Verkehrssicherungseinrichtungen

 

8.1 Der Mieter verpflichtet sich die von uns gemieteten Verkehrssicherungseinrichtungen vollständig und in einem Ordnungsgemäßen Zustand an uns zurückzugeben. Bei fehlenden oder beschädigten Verkehrssicherungseinrichtungen wird entsprechend Schadenersatz in Rechnung gestellt.

 

8.2 Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an ihn die Verantwortung über diese Verkehrssicherungseinrichtungen und trägt bei Schäden gegenüber Dritten die Haftung.

 

9. Datenspeicherung

 

9.1 Wir weisen darauf hin dass Daten über Geschäftsvorfälle gespeichert werden, der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis.

 

10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht    

 

10.1 Es gilt deutsches Recht.

 

10.2 Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Fürstenfeldbruck.

 

11. Salvatoresche Klausel

11.1 Durch die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.